03 Mrz 2020
März 3, 2020

Zur Anpassung der Düngeverordnung

In den letzten Wochen haben mich viele Landwirte aus Rheinhessen auf das Thema EU-Nitratrichtlinie angesprochen. Mit großem Interesse habe ich daher heute die Ergebnisse der Verhandlung zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission zur Kenntnis genommen.

Im Kern sollen folgende fünf Maßnahmen dafür sorgen, dass Deutschland dem EUGH-Urteil vom 21. Juni 2018 folgt:

  • der Nährstoffvergleich soll durch eine Aufzeichnungspflicht der Düngemengen ersetzt werden,
  • die Sperrfristen, mit denen die Ausbringung von Düngemitteln in den Herbst- und Wintermonaten verboten ist, sollen verlängert werden,
  • die Düngung auf gefrorenem Boden soll verboten werden,
  • die Abstände zu Gewässern in geneigtem Gelände sollen vergrößert und
  • in nitrat- und phosphatbelasteten „roten“ Gebieten werden bundesweit verpflichtende verstärkte Maßnahmen (v.a. Reduzierung der Düngung um 20 Prozent) ergriffen.

Ich bin sehr gespannt, wie unsere betroffenen Landwirte auf diese geplante Anpassung der Düngeverordnung reagieren.