Klare Regeln für die Sicherheit

Sei es im Kaufhaus oder beim Gang zur Bank – oftmals begegnen wir den über 185.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern privater Sicherheitsfirmen mittlerweile im Alltag. Die privaten Sicherheitsanbieter leisten heute einen zentralen Beitrag für die Gefahrenabwehr in unserem Land und damit eine wichtige Ergänzung zum staatlichen Auftrag der Polizeibehörden von Bund und Ländern sowie von kommunalen Ordnungsämtern.

Als Mitglied des Ausschusses für Wirtschaft und Energie war ich in meiner ersten Wahlperiode auch zuständiger Fachpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion für die private Sicherheitswirtschaft. Um bessere Einblicke in die Arbeit der Branche zu erhalten, habe ich stets das Gespräch gesucht und dadurch zahlreiche wertvolle Einblicke in die Praxis erhalten. Aufgrund des hohen Grades an Verantwortung, welches dem privaten Sicherheitspersonal in seiner täglichen Arbeit zukommt, war es wichtig, die gesetzlichen Regelungen mit dem Ziel eines höheren Qualitätsstandards zu gestalten. Im europäischen Vergleich waren die in Deutschland gestellten Anforderungen an Gewerbetreibende in der Sicherheitsbranche bis zu deren Neuregelung im Jahr 2016 sehr niedrig. Ein einfaches polizeiliches Führungszeugnis und eine 40-stündige, oftmals nicht von der Industrie- und Handelskammer zertifizierte Schulung des Personals genügten für den Diensteinsatz. Zudem gab es weder einheitliche Ausweise, noch ein zentrales Branchenregister mit einem Überblick der Dienstleister.

Angesichts dieser Umstände sah die Gesetzesänderung des § 34a der Gewerbeordnung, der das Bewachungsgewerbe reguliert, eine umfassende Reform mit dem Ziel der besseren Überprüfbarkeit der Branche mittels klarer Kriterien sowie hoher Qualifikationsanforderungen vor. Ein wichtiges Element der Änderung ist beispielsweise die regelmäßige, mindestens alle fünf Jahre stattfindende Überprüfung der Zuverlässigkeit von Bewachungsunternehmen und deren Personal. Ebenso führten wir einen verpflichtenden Sachkundenachweis der Gewerbetreibenden anstelle der bisherigen Unterrichtung ein. Zum Ende des Jahres 2018 wurde ein bundesweites Register von Bewachungsunternehmen sowie deren Personal angelegt und zum Jahresbeginn 2019 durch eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz für Wachpersonal ergänzt, das zum Schutz sensibler Objekte eingesetzt wird. Durch eine Verordnung ist auch geregelt, dass das Wachpersonal einen Ausweis sichtbar zu führen und ein amtliches Identifikationsdokument stets mitzuführen hat, was mir aus zahlreichen praktischen Erfahrungen heraus sehr wichtig war.

Sicherheit spielt nicht nur im öffentlichen Bereich eine wichtige Rolle, wir wollen uns auch in den eigenen vier Wänden geschützt fühlen können. Deshalb dürfen die Wohnungs- und Hausbesitzer  bei der Frage nach der praktischen Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen nicht vergessen werden. Die KfW als wichtige bundeseigene Förderbank kann hier Impulse setzen. Daher habe ich im Rahmen von Bürgerdialogen in meinem Wahlkreis über Fördermöglichkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Stärkung des Einbruchschutzes informiert, was von vielen Eigenheimbesitzern dankbar aufgenommen wurde. So wurde zum Beispiel der Mindestbetrag für Investitionen von 2.000 auf 500 Euro herabgesetzt, was auch für Mieter einen wirkungsvollen Anreiz schafft, die Sicherheitsangebote im Wohnungsbereich stärker zu nutzen. Seit November 2016 kann die Förderung von Bauherren, Eigenheimbesitzern und Mietern bequem online bei der KfW beantragt werden.

Für mich ist klar, dass die individuelle Sicherheit wie auch die Sicherheitswirtschaft weiterhin eine wichtige Rolle in Deutschland spielen wird. Höchste Qualitätsstandards an Unternehmen und Personal, Transparenz und Nachprüfbarkeit sowie ein verbrauchernaher Zugang zu Sicherheitsdienstleistungen bleiben weiterhin auf der politischen Agenda.