Bezahlbaren Wohnraum sichern
Mietpreisbremse
Wie wichtig ist es uns, in den eigenen vier Wänden zu leben? Die Mehrheit der Deutschen lebt nach wie vor zur Miete. Wenngleich aus meiner Sicht der Erwerb von Wohneigentum als Altersvorsorge stärker politisch und finanziell motiviert werden sollte, ist es angesichts der Lage mindestens genauso wichtig, die Mieterinnen und Mieter zu entlasten. Der Anteil der Kosten, die jeden Monat für das Grundbedürfnis des Wohnraums aufgewendet werden müssen, ist in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich gestiegen. Auch bei der Suche nach einer neuen Mietwohnung mussten die Menschen in den letzten Jahren steigende Kosten einkalkulieren, weshalb sich Umzüge zunehmend unattraktiv oder gar zu einer finanziellen Hürde entwickelten.
Die Einführung der Mietpreisbremse 2015 war daher eine wichtige und notwendige Maßnahme, um dem Preisanstieg auf den Wohnungsmärkten bei Neuvermietungen flächendeckend entgegenzuwirken. Mietsteigerungen dürfen seitdem nicht mehr als 10 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen. Die Situation auf dem Wohnungsmarkt hat sich, besonders in den Ballungszentren, infolgedessen für die Bürgerinnen und Bürger deutlich entschärft. Damit wurde auch eine zentrale sozialdemokratische Forderung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt und die Begrenzung des Spielraums für Mieterhöhungen bietet einen wirksamen Schutz für Mieterinnen und Mieter in unserem Land. Für den Einsatz von Maklern wurde zudem das Bestellerprinzip eingeführt. Jetzt zahlt derjenige die Maklercourtage, der den Makler beauftragt, was eine weitere Entlastung für zukünftige Mieter bedeutet.
Berufszulassungsregelungen für Immobilienmakler und Wohneigentumsverwalter
Bestimmte Berufsgruppen, darunter die Immobilienmakler und -verwalter, benötigen zur Ausübung ihrer Tätigkeit eine gewerberechtliche Erlaubnis mit Qualifikationsnachweis. Zunächst ist wichtig zu verstehen, dass es sich hierbei um zwei verschiedene Tätigkeiten handelt. Um die von Immobilienmaklern sowie den Wohnungseigentumsverwaltern erbrachten Dienstleistungen verbraucherfreundlicher zu gestalten, setzte die Bundesregierung 2017 eine Neuregelung für die Ausübung dieser Berufe auf die parlamentarische Tagesordnung.
Wohnungseigentumsverwalter müssen sich bei ihrer täglichen Arbeit mit den rechtlichen Rahmenbedingungen genau auskennen, um ihre Arbeit sachgerecht ausführen zu können. Ein Schwerpunkt hierbei bildet die Durchführung sowie Vor- und Nachbereitung von Eigentümerversammlungen und die frist- und formgerechte Korrespondenz mit Eigentümern und Mietern. Darüber hinaus ist ein bautechnisches Grundverständnis für die Planung und Überwachung von Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen und kaufmännische Kenntnisse für die Verwaltungsvorgänge und Abrechnungen erforderlich. Heute ist ebenfalls Sachkenntnis im Klimaschutz sowie in energetischen Fragen notwendig. Dies alles zeigt, dass die Berufsausübung der Eigentumsverwalter ein hohes Maß an angewandten Kenntnissen in verschiedenen Themen erfordert, die stetig aktuell gehalten werden müssen. Nur so werden sie der besonderen Verantwortung gegenüber Eigentümern und Mietern gerecht.
Vor diesem Hintergrund war es unser Ziel bei der Reform, den Zugang zu Ausübung dieser Tätigkeiten mit einem gewerberechtlichen Qualifikationsnachweis zu regulieren. Für Verwalter, die ihre Tätigkeit über zehn Jahre ausüben, wurde eine Regelung zum Bestandsschutz, die sogenannte „Alte-Hasen-Regel“, eingeführt. Die zum 1. August 2018 in Kraft getretene Regelung der Berufszulassung beinhaltet darüber hinaus eine Fortbildungspflicht zum Nachweis der Sachkenntnis sowie die Nachweispflicht über eine Berufshaftpflichtversicherung für Verwalter, welche die Wohnungseigentümer vor finanziellen Schäden schützt. Da selbstgenutzte Eigentumswohnungen für viele Menschen eine wichtige Wertanlage darstellen, ist mit der Reform für qualitativ hochwertige Verwalter auch der Schutz ihres privaten Vermögens besser gewährleistet.
Nach Statistiken der Berufsverbände sind etwa 27.000 Immobilienmakler und 17.700 Wohnungseigentumsverwalter in Deutschland von der Neuregelung betroffen. Die verabschiedeten Bestimmungen in der Gewerbeordnung sind das Ergebnis umfassender Beratungs- und Anhörungsprozesse mit Berufspraktikern und Fachverbänden. Letztendlich werden dadurch die Kriterien für diese beiden Berufswege klar geregelt. Die Käufer und Mieter als Verbraucher der Dienstleistungen von Maklern und Verwaltern profitieren davon besonders. Es bleibt eine wichtige Aufgabe der Politik, die Entwicklungen auf den Wohnungsmärkten kontinuierlich im Blick zu behalten weitere Entlastungen für bezahlbares Wohnen auf den Weg zu bringen.