Heute vor genau 100 Jahren wurde in der Weimarer Republik das Betriebsrätegesetz erlassen. So wurde die Grundlage geschaffen für die Mitbestimmung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Betrieben. Deshalb ist der 04.02. der „Tag der betrieblichen Mitbestimmung“. Ganz gleich, ob dieses Instrument nun 100 Jahre alt wird, an Wichtigkeit hat es, gerade im Lichte aktueller Herausforderungen nichts eingebüßt.

Vielerorts ist die Unsicherheit groß, denn Digitalisierung, künstliche Intelligenz und nicht zuletzt auch der Kohleausstieg werden für einen massiven Strukturwandel in der Arbeitswelt sorgen. Dieser Wandel ist bereits im Gange. Während in Deutschland vor gut 30 Jahren noch die Hälfte der Beschäftigten in der Industrie tätig war, ist es heute nur noch ein Drittel. Und auch die noch in der Industrie verbliebenen Arbeitsplätze sind starken Veränderungen unterlegen.

Umso wertvoller, dass es in Deutschland das Instrument der betrieblichen Mitbestimmung gibt und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Form von Betriebsräten bei Änderungen im Betrieb mit angehört, statt einfach übergangen werden.

Gut so!