Marcus Held bei einer Diskussionsrunde in Guntersblum (2014)

BERLIN/Rheinhessen – „Schwerstkranke und Sterbende angemessen und würdig zu begleiten, gehört in meinen Augen zu den wichtigsten Aufgaben der Gesellschaft“, bekräftigt Bundestagsabgeordneter Marcus Held (SPD) und begrüßt deshalb  den jüngsten Vorstoß des Kabinetts, das ein neues Gesetz zur Hospiz- und Palliativversorgung ausgearbeitet hat. In Alzey, Worms und in der VG Rhein-Selz existiere laut Held zwar bereits ein ausgeprägtes Netzwerk durch die Sozialstation und Hospizvereine, jedoch verspreche das neue Gesetz weitere Fortschritte hinsichtlich einer flächendeckenden Versorgung und einem noch breiteren Angebot für Betroffene und Angehörige. Konkret zielt der Gesetzesentwurf auf eine bessere finanzielle Förderung für die Hospiz- und Palliativversorgung und den strukturellen Ausbau dieses pflegerisch-medizinischen Bereichs ab.

„In dem Gesetzesentwurf finden sich viele wichtige Aspekte wieder, die bereits bei einer Podiumsdiskussion mit dem Titel ‚In Würde sterben‘ Ende 2014 in Guntersblum in Rahmen einer fachkundigen Runde angesprochen wurden“

,erinnert sich Held zurück.

Ein wesentlicher Eckpfeiler des Maßnahmenkatalogs sei laut Held die Erhöhung des Mindestzuschusses für stationäre Hospize sowie die Erhöhung des Zuschusses für zuschussfähige Kosten. Durchschnittlich unterfinanzierte Hospize erhalten dadurch einen höheren Tagessatz je betreutem Versicherten von 255 Euro anstatt 198 Euro. „Für die stationäre Hospizversorgung werden damit auch in Rheinhessen neue Anreize geschaffen“, so Held, der des weiteren die Senkung des Eigenanteils der zuschussfähigen Kosten für Versicherte auf fünf Prozent begrüßt. Die verbleibenden 95 Prozent sollen künftig die Krankenkassen übernehmen. Dass ein Eigenanteil von fünf Prozent bestehen bleibt, sei laut Bundesminister Gröhe ein ausdrücklicher Wunsch der Hospizverbände gewesen. Dadurch werde sichergestellt, „dass der Charakter der vom bürgerschaftlichem Ehrenamt getragenen Hospizbewegung erhalten bleibt“, zitiert Held ein Schreiben des Gesundheitsministers. Versicherte sollen künftig darüber hinaus den Anspruch auf eine individuelle Beratung durch die gesetzlichen Krankenkassen haben.

Bei der häuslichen Krankenpflege für ambulante Palliativversorgung werde der gesetzliche Leistungsanspruch mit Inkrafttreten des Gesetzes durch die Erarbeitung einer neuen Richtlinie klargestellt. Die Leistungen und die pflegerischen Maßnahmen werden also konkretisiert. Gleichzeitig möchte die Bundesregierung eine bessere Vernetzung der ambulanten Palliativversorgung erwirken. Dazu sieht der Gesetzesentwurf zusätzliche vergütete Leistungen im vertragsärztlichen Bereich vor. Grundlage sind die bereits bestehenden Abrechnungsmöglichkeiten im hausärztlichen Vorsorgebereich. „Durch diesen Gesetzesentwurf sollen die Betroffenen Gewissheit haben, dass sie in der letzten Lebensphase nicht alleine sind. Wir von der SPD-Bundestagsfraktion legen größten Wert darauf, dass sie in jeder Hinsicht gut versorgt sind und angemessen begleitet werden“, sagt Held.