22 Okt 2020
Oktober 22, 2020

Wärmepumpen – Effizienz contra Sperrzeiten

Wärmepumpen erhalten staatliche Förderung, da sie effizient sind, unabhängig von Öl und Gas machen sowie eine gute Energiebilanz aufweisen.

Darüber hinaus wird häufig für Wärmepumpen geworben, da Energieversorger günstige Sonderstromtarife anbieten. Immer mehr Verbraucher stellen allerdings fest, dass letzteres einen Haken hat, denn die Versorger sind häufig dazu berechtigt, in Spitzenzeiten einfach den Strom für die Wärmepumpe abzustellen. Diese so genannten „Sperrzeiten“ bringen nicht nur technische Herausforderungen mit sich, sie sorgen auch für einen höheren Energieaufwand.

Deshalb habe ich mich bei der Bundesregierung erkundigt, in wie weit geplant ist dieser Praxis der Versorger, durch eindämmende Regelungen zu begegnen. Schließlich widersprechen Sperrzeiten dem Ziel, energieeffizient zu heizen. Und darüber hinaus werden die Mieter oder Eigentümer durch die laufenden Mehrkosten über Gebühr belastet.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat in seiner Antwort auf meine Frage eine Anpassung des dafür einschlägigen §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) angekündigt. Dies ist schon mal eine wichtige Aussage. In welche Richtung diese Norm geändert werden soll, lässt die Antwort des Ministeriums allerdings nicht erkennen. Es ist deshalb unsere Aufgabe im Gesetzgebungsverfahren hier ein besonderes Augenmerk zu legen, und sicherzustellen, dass Wärmepumpen auch in Zukunft für möglichst viele Haushalte sinnvoll und kostengünstig sind.