WORMS/ MAINZ-BINGEN – Hunderte Asylbewerber finden seit vielen Monaten in Worms und Landkreis Mainz-Bingen mit Unterkünften wie in Ingelheim Schutz vor Krieg, Terror und Verfolgung. Um dieser humanitären Verantwortung weiter gerecht werden zu können, bekräftigten Kommunen immer wieder die Notwendigkeit von zusätzlichen unterstützenden Maßnahmen von Seiten des Bundes und der Länder. Diesen regionalen Hilferuf transportierte SPD-Bundestagsabgeordneter als politisches Sprachrohr Rheinhessens bis in die Hauptstadt. Nach zahlreichen Sondersitzungen im Bundestag und einem Flüchtlingsgipfel im Bundeskanzleramt freut sich Held nun über frohe Kunde aus Berlin: Dort wurde nämlich ein ganzes Asylpaket erarbeitet und beschlossen. „Das Verhandlungsergebnis kann sich in meinen Augen sehen lassen, denn die Hilferufenden haben sich eindeutig Gehör in Berlin verschafft“, urteilt der Parlamentarier über das neue Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz und die dazugehöre Mantelverordnung. „Auch wenn der Name des Gesetzes etwas anderes vermuten lässt, durch die neuen Regelungen werden Strukturen vereinfacht und Prozesse verkürzt“, fasst Held das ganzheitliche Maßnahmenpaket zusammen, in dessen Zentrum eine finanzielle Entlastung für die Kommunen steht.

Konkret wird der Bund gemäß des neuen Gesetzes den Ländern eine Pauschale von monatlich 670 Euro pro Asylbewerber für die Dauer des Verfahrens und im Fall der Ablehnung einen Monat darüber hinaus zahlen. Für die Versorgung von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen werden zusätzliche 350 Millionen jährlich ausgeschüttet. „Das sind finanzielle Mittel, mit denen sich für die Verantwortlichen in Worms und im Landkreis Mainz-Bingen neue Handlungsspielräume eröffnen.“ Für die Stadt Worms und den Landkreis mit seinen großen Anlaufstellen wie in Ingelheim verspricht sich Held insbesondere im Hinblick auf die Unterbringungsmöglichkeiten positive Effekte. Neben zusätzlichen Geldern sorgen gesetzlich festgeschriebene Erleichterungen im Bauplanungsrecht dafür, die Lage vor Ort zu entspannen. In einer Generalklausel wird etwa die Möglichzeit zur Abweichung von den Vorschriften des Baugesetzbuchs bis zum 31.12.2019 eingeräumt, sofern eine rechtzeitige Bereitstellung dringend benötigter Unterkünfte anderweitig nicht erreicht werden kann. Für nicht minder Bedeutsam hält Held aus rheinhessischer Sicht die Erhöhung der Mittel im sozialen Wohnungsbau. Die von Bund zugewiesenen Kompensationsmittel für die Länder erhöhen sich bis zum Jahr 2019 um insgesamt 2 Milliarden Euro.

„Es ist von in meinen Augen von größter Bedeutung, dass neben den befristeten Maßnahmen, die kurzfristig die Einrichtung und den Bau von Unterkünften beschleunigen sollen, auch dafür von Bundesseite Sorge getragen wird, dass langfristig genügend bezahlbarer Wohnraum für alle Menschen in Deutschland verfügbar ist“

, betont Held.

Zusätzlich geht mit dem neuen Gesetz eine Verkürzung der Dauer von Asylverfahren auf durchschnittlich drei Monate einher. Zur Beschleunigung der Verfahren können Asylbewerber dazu verpflichtet werden, bis zu sechs statt der bislang drei Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Zudem handelt es sich künftig bei Albanien, Kosovo und Montenegro um sichere Herkunftsstaaten. „Dieser in unserer Fraktion durchaus umstrittene Beschluss konnte um wichtige Aspekte ergänzt werden: Zum einen wird sich der Bund weiter dafür einsetzen, die wirtschaftliche und soziale Lage in den Herkunftsstaaten für Minderheiten zu verbessern. Zum anderen wird der Bund verpflichtet, alle zwei Jahre einen Bericht über die Lage in den betreffenden Staaten vorzulegen“, berichtet Held, der in den Neuregelungen wichtige Schritte sieht, um „ die Aufnahme, gute Unterbringung, Versorgung und Integration von geflohenen Menschen zu gestalten.“