Mit Kerstin Griese im Plenarsaal des Deutschen Bundestags.

Heute unterstütze ich mit meiner Stimme den Gruppenantrag von Kerstin Griese, dem sich Sigmar Gabriel sowie weitere Mitglieder des Deutschen Bundestags angeschlossen haben und der auf die Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Suizidförderung, also der unterstützten Selbsttötung, abzielt.
Der Antrag ändert nur so viel wie nötig und so wenig wie möglich an der bestehenden Rechtslage in Fragen der „Sterbehilfe“. Er konzentriert sich auf die Ächtung und Strafbarkeit der Tätigkeit von Sterbehilfevereinen oder Einzelpersonen, die Selbsttötung fördern und dies im Rahmen ihrer Tätigkeit geschäftsmäßig betreiben. Dies betrifft diejenigen, die die Unterstützung anderer beim Suizid bewusst oder gewollt zum regelmäßigen Gegenstand ihrer Tätigkeit machen. Darunter fällt NICHT die Tätigkeit von Ärztinnen und Ärzten wie sie in der Hospizarbeit, der Palliativmedizin und der Behandlung von Schwerkranken stattfindet.

Wir stehen für SELBSTBESTIMMUNG, denn wir wollen nicht, dass eine Situation eintritt, in der Menschen unter Druck gesetzt werden und sich jemand rechtfertigen muss, weiter leben zu wollen. Das von uns vorgelegte VERBOT der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe steht der Autonomie der Einzelnen nicht entgegen, sondern schützt sie vor übereilten oder fremdbestimmten Sterbewünschen. Unser Gesetzentwurf hat breite Unterstützung in der Fachwelt gefunden. Der Deutsche Hospiz- und Palliativverband, die Deutsche Palliativstiftung, die Deutsche Stiftung Patientenschutz und zahlreiche Fachleute aus Medizin, Recht und Ethik unterstützen unseren Ansatz. Bereits in der Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am 23. September 2015, die unseren Gesetzesentwurf bestätigt und ihm Verfassungsmäßigkeit bescheinigt hat, stellten mehrere Sachverständige klar: Die Erfahrungen aus Belgien,  den Niederlanden und auch dem US-Bundesstaat Oregon haben gezeigt, dass bei einem regulierten Angebot der Suizidhilfe die Zahl der Selbsttötungen zunimmt. In Deutschland werden Angebote von sogenannten „Sterbehelfern“ vermehrt in Anspruch genommen. Das zeigt, dass die suizidpräventive Wirkung, die Sterbehilfeangeboten von einigen unterstellt wird, nicht existiert – Im Gegenteil.

Ich bin mir daher sicher, dass ich mit meiner Stimme und der Unterstützung des vorliegenden Entwurfs in der heutigen Abstimmung einen Beitrag dazu leiste, Leben und Sterben in Würde zu ermöglichen. Jetzt keine Regelung zu treffen, wie dies von einigen Seiten favorisiert wird, würde die bereits aktiven Sterbehilfeorganisationen in ihrer Tätigkeit bestärken. Das würde ein gefährliches Signal in die Gesellschaft senden, insbesondere an alte, kranke, behinderte und pflegebedürftige Menschen.

Für Sie alle und den Wahlkreis

Ihr Marcus Held MdB