17 Dez 2020
Dezember 17, 2020

Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)

Strom aus Erneuerbaren Energien leistet einen wesentlichen Beitrag für den Klimaschutz. Mit dem soeben im Plenum verabschiedeten Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), soll deshalb der Ausbau von Erneuerbaren Energien in Deutschland weiter gefördert werden.

Laut dem Entwurf können Windkraftanlagen, deren EEG-Vergütung ab dem 1. Januar 2021 ausläuft, über eine erhöhte Marktwertprämie, Ausschreibungen oder Direktvermarktung weiterhin am Netz bleiben. Für Photovoltaik-Anlagen, die aus der Förderung fallen, wird die Nutzung von selbst produziertem Solarstrom erleichtert. So lohnt es sich, auch diese weiter am Netz zu halten.

Zudem soll der Bau von Windrädern für Kommunen attraktiver werden, indem Betreiber den Kommunen künftig 0,2 Cent pro Kilowattstunde abgeben können.

Das ist gut, aber reicht nicht.

Deshalb haben wir uns neben dem Gesetzentwurf auf einen Entschließungsantrag geeinigt, dessen Maßnahmen im ersten Quartal 2021 umgesetzt werden. Hierzu gehören die Anhebung der Ausbauziele für Windenergie an Land und Photovoltaik und ein verlässlicher Plan zur schrittweisen Reduzierung und langfristigen Beendigung der Förderung von Erneuerbaren Energien im Stromsektor.

Denn: Die EEG-Umlage soll langfristig auf null gesenkt (alternativ ist ein haushaltsneutrales Finanzierungsmodell vorgesehen) und das ganze Finanzierungs- und Fördersystem grundsätzlich reformiert werden.