11 Jun 2016
Juni 11, 2016

Redeprotokolle zum „Plenar-Triathlon“

Gleich drei Reden hielt SPD-Bundestagsabgeordneter zuletzt an einem Tag im Deutschen Bundestag. Hier gibt es alle Redebeiträge des rheinhessischen Parlamentariers im Protokoll:

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bewachungs-rechtlicher Vorschriften

Sehr geehrter Herr Präsident,sehr geehrte Damen und Herren,

heute beraten wir in erster Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften.

Das Gesetz ist das Ergebnis eines Eckpunktepapiers einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu dem Thema. Diese hatte sich nach verschiedenen Vorfällen und Übergriffen in Flüchtlingsheimen formiert, um Vorschläge zur Verschärfung des gewerblichen Bewachungsrechts und zur Verbesserung des Vollzugs in diesem Bereich zu machen.

Privaten Sicherheitsdiensten sind, wie ich dies damals in meiner Rede hier betont hatte, ein wichtiger Bestandteil in der Sicherheitsarchitektur Deutschlands und an vielen Stellen nicht mehr weg zu denken. Daher hatte sich die Frage gestellt, ob die derzeitigen Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im privaten Sicherheitsgewerbe noch dieser gestiegenen Bedeutung entsprechen. Damit werden wir uns intensiv auseinanderzusetzen haben.

Auf dem Tisch liegt nun ein Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, zu dem es auch schon eine Stellungnahme des Bundesrates und die dazu entsprechende Gegenäußerung der Bundesregierung gibt.

Wichtig ist dabei vor allem das Wesentliche im Blick zu halten: Die schwarzen Schafe, die es im privaten Sicherheitsgewerbe gibt, einzudämmen und die bisher seriösen privaten Sicherheitsgewerbe zu stärken, die sich bisher nichts haben zu Schulden kommen lassen und gut qualifiziertes Personal haben.

Einige Worte zu dem vorliegenden Gesetzesentwurf:

Bei der Sachkunde des Bewachungsunternehmers und – personals sieht der Gesetzesentwurf laut §34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GewO vor, eine Sachkundeprüfung als Erlaubnisvoraussetzung für die Bewachungsunternehmer vorzusehen. Ebenso soll es für das Bewachungspersonal nun auch eine Sachkundeprüfung in Flüchtlingsunterkünften in leitender Funktion und bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion geben, so in §34a Abs. 1a Satz 2 GewO.

Bei der Zuverlässigkeit soll es im Gesetzentwurf für den Bewachungsunternehmer nun neben der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und der unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister auch die Möglichkeit einer Auskunft der Polizeibehörde und einer Abfrage beim zuständigen Landesverfassungsschutz geben. Für das Wachpersonal kann diese Möglichkeit der Abfrage beim Landesverfassungsschutz erfolgen, wenn sie, wie bei der Sachkunde, in leitender Funktion Flüchtlingsunterkünfte oder zugangsgeschützte Großveranstaltungen bewachen.

Weiterhin werden wir im parlamentarischen Verfahren auch die Vorschläge des Bundesrates prüfen. Die Bundesländer fordern in ihrer Stellungnahme, dass eine Abfrage bei der Verfassungsschutzbehörde nicht nur möglich ist, sondern gleich gesetzlich vorgeschrieben wird.

Ebenso fordert der Bundesrat eine Überprüfung von Gewerbetreibenden, die sich nicht dauerhaft im Inland oder in einem EU/EWR-Staat aufgehalten haben, nach fünf Jahren.

Weiter werden wir uns auseinanderzusetzen haben mit den Themen einheitlicher Bewacherausweis und der Errichtung eines Bewacherregisters, wo uns auf Seiten des Ministeriums und des Bundesrates Vorschläge gemacht wurden.

Hierfür werden wir die Zeit im parlamentarischen Verfahren, auf welche ich mich freue, nutzen, um uns intensiv damit zu befassen. Mit meiner Kollegin aus der Union, Frau Dr. Schröder, stehe ich hierzu in guten Kontakt. Der Gesetzentwurf bildet eine gute Diskussionsgrundlage.

Nach Ende des Gesetzgebungsverfahrens hoffe ich, dass wir als SPD-Bundestagsfraktion ein ordentliches Gesetz auf den Weg gebracht haben, welches seriöse private Sicherheitsunternehmen mit gut ausgebildeten Personal stärkt und Vorfälle, wie wir sie in der Vergangenheit erleben mussten, damit eingedämmt werden.

Wlan-Störerhaftung

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In dieser Woche hatte ich eine Schülergruppe hier im Bundestag in Berlin zu Gast, so wie hier heute sicherlich auch einige zugegen sind. Sie kamen aus Polen, genauer gesagt aus Koscian, dem Partnerlandkreis des Landkreises Alzey-Worms in meinem Wahlkreis.

(Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Und hatten kein WLAN!)

Als ich versucht habe, meine aktuellen Tätigkeitsfelder im Bundestag zu beschreiben, scheiterte es an der Übersetzung des Begriffs der WLAN-Störerhaftung. Ich versuchte es dann ein bisschen anders und habe gefragt: Wie sieht es aus, kennt ihr es, dass ihr auf eurem Smartphone ein Kennwort eingeben müsst, wenn ihr euch über einen Hotspot ins Internet einwählen wollt? Da rief dann die Lehrerin gleich: Nein, das kennen wir in Polen nicht, aber wenn wir in Alzey in Deutschland sind, dann müssen wir das regelmäßig tun.

(Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja!)

Diesen Zustand wollen wir mit der heutigen Gesetzesänderung beenden.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Mit der Änderung des Telemediengesetzes sorgen wir heute dafür, dass in Deutschland endlich gleiche Möglichkeiten und gleiche Chancen bestehen wie in anderen europäischen Ländern schon seit vielen Jahren. Denn wir sind das einzige Land in Europa und vielleicht sogar in der Welt, das über eine solche längst überholte Regelung verfügt.

(Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Unfassbar!)

Heute machen wir hier im Deutschen Bundestag endlich den Weg frei für offene WLAN-Netze und – das ist richtig und wichtig – für eine moderne digitale Infrastruktur in unserem Land.

(Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Leider nicht!)

Künftig haben Private die Möglichkeit, ihre WLAN-Router zu öffnen und sie so zu echten Hotspots zu machen, und das ohne die Gefahr, für Rechtsverletzungen Dritter in Haftung genommen zu werden, so wie dies bisher leider der Fall gewesen ist. Wir brauchen diese Hotspots auch in Cafés, in Bibliotheken, in Schulen, auf den Marktplätzen dieser Republik und überall dort, wo sich Tourismus in Deutschland entwickelt und sich Gäste mithilfe des Internets über ihr jeweiliges Umfeld informieren wollen, beispielsweise wenn sie hier in Berlin unterwegs sind. Wir schaffen Rechtssicherheit, meine Damen und Herren, die alle Betreiber brauchen, egal ob Freifunk-Initiativen, Handelsverbände oder unsere Kommunen, die sich ja seit vielen Wochen und Monaten mit dem Ziel befassen, öffentliche Hotspots intensiver auszubauen und zu installieren.

Die rheinland-pfälzische Landesregierung unter Malu Dreyer beispielsweise hat sich zum Ziel gesetzt, 1 000 Hotspots in Rheinland-Pfalz zu installieren und dafür zu sorgen, dass alle öffentlichen Gebäude, die einen Internetanschluss haben, auch einen öffentlichen WLAN-Zugang um- bzw. einbauen müssen. Das ist vorbildlich. Ich möchte an dieser Stelle, auch wenn auf der Bundesratsbank niemand sitzt, alle Bundesländer auffordern, diesem positiven Beispiel – dieses Ziel kann aufgrund unserer Gesetzesänderung nämlich noch leichter umgesetzt werden – nachzueifern.

Wir haben in der Koalition sehr lange über dieses Thema diskutiert. Wir, die SPD, hätten es gerne schon viel früher abgeschlossen. Aber wir können heute im Ergebnis sagen: Es gibt keine Zwischenlösungen; sie alle sind vom Tisch. Es wird keine Vorschaltseiten und keine Passwortpflicht geben. Die heutige Gesetzesänderung fördert echtes freies WLAN.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Neben dem WLAN möchte ich noch kurz auf § 10 unseres Entschließungsantrages eingehen. Unser Ziel ist es, gegenüber Internetplattformen, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten beruht, wirksam vorgehen zu können und das Recht durchzusetzen. Diese Diensteanbieter sollen sich nicht länger auf das Haftungsprivileg, welches sie als Host-Provider genießen, zurückziehen können und insbesondere keine Werbeeinnahmen mehr erhalten.

Jetzt hoffen wir gemeinsam, dass das Gesetz auch formell schnell wirksam wird. Denn am dritten Wochenende im September ist in Alzey Winzerfest; dann kommen die Schüler aus Koscian wieder. Spätestens dann sollen sie kein Passwort mehr eingeben müssen.

Transparenz bei der Ministererlaubnis

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich finde diese Debatte schon bemerkenswert, wenn ich sie so verfolge, insbesondere weil doch einige Kolleginnen und Kollegen und ganze Fraktionen hier im Parlament ihr wahres Gesicht zeigen. Wenn ich höre, dass plötzlich der Erhalt von Arbeitsplätzen nicht mehr im Mittelpunkt unserer politischen Bemühungen stehen darf, dann bin ich – das sage ich an die Adresse der Grünen und auch der CDU/CSU – doch einigermaßen überrascht.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Arbeitsplatzargument muss das zentrale Argument sein, auch bei dieser Debatte um die Ministererlaubnis. Das möchte ich Ihnen an dieser Stelle eingangs ganz ausdrücklich sagen.

(Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN]: Darf ich fragen?)

– Der Präsident ist noch nicht am Platz. Präsident Dr. Norbert Lammert: Ganz offenkundig möchte nicht nur die Kollegin Dröge eine Zwischenfrage stellen, ganz offenkundig ist auch der Redner begeistert über die Möglichkeit, auf diese Weise seine Redezeit zu verlängern.

Marcus Held (SPD): Richtig. Präsident Dr. Norbert Lammert: Bitte schön, Frau Dröge.

Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es freut mich sehr, dass Sie so begeistert sind. Auch ich bin ganz begeistert, dass ich diese Frage jetzt stellen darf, nachdem ich bereits den zweiten Anlauf unternommen habe, eine Zwischenfrage zu stellen. Es geht im Zusammenhang mit der Ministererlaubnis um die Arbeitsplätze; diesen Punkt haben Sie ja gerade angesprochen. Sie haben da suggeriert, uns Grünen sei es egal, ob durch eine Ministererlaubnis Arbeitsplätze erhalten blieben. Ich möchte Sie jetzt einfach einmal fragen, weil ich, obwohl das immer unsere Argumentation zum Thema Arbeitsplätze war, von Ihnen darauf noch keine Antwort bekommen habe: Was ist denn mit den Arbeitsplätzen bei den Zulieferern? Was ist mit den Arbeitsplätzen bei den Herstellern? Was ist mit den Arbeitsplätzen bei den Konkurrenten, die durch die Fusion von Edeka und Tengelmann unter Druck geraten? Was ist mit den Arbeitsplätzen bei Edeka selbst? Auch das haben wir ja im Wirtschaftsausschuss diskutiert. Herr Gabriel hat mir mittlerweile schriftlich geantwortet, dass es keine Beschäftigungssicherung für die Mitarbeiter von Edeka gibt. Wir haben jetzt Medienberichte dazu bekommen, dass Edeka plant, bei eigenen Unternehmen Arbeitsplätze abzubauen. Gleichzeitig hat Herr Gabriel die Beschäftigungssicherung bei Edeka nicht zur Voraussetzung für die Ministererlaubnis gemacht. Was wir immer kritisiert haben, war: Diese Fusion führt zu einer Verstärkung von Marktmacht, führt zu einem Kostendruck, und dieser Kostendruck wird sich negativ auf die Arbeitsplätze auswirken. Deswegen ist es eine Illusion und ein Trugschluss von Sigmar Gabriel gewesen, durch diese Ministererlaubnis –

Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Kollegin Dröge, Sie sollen keine zweite Rede halten, sondern den aufgerufenen Redner mit einer knappen Zwischenbemerkung zu einer zusätzlichen Aussage veranlassen.

Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Können Sie mir das erklären? (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Marcus Held (SPD): Nach den vielen Debatten im Ausschuss glaube ich nicht, dass man Ihnen das wirklich nahebringen kann, weil Sie es ja nicht verstehen wollen. Wir werden es natürlich nicht so erleben, dass, wie Sie es über Wochen, über Monate hinweg bösartig zu unterstellen versuchen, automatisch die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse, die bei Kaiser’s Tengelmann erhalten bleiben sollen – darauf werde ich gleich noch einmal eingehen –, bei Edeka einfach wegfällt. Warten Sie doch einmal die Verhandlungen zwischen Edeka und den Tarifparteien ab. Die Auflage ist ganz klar, dass ein Vertrag geschlossen werden muss. Dieser Vertrag kann doch nicht bedingen, dass bei Edeka automatisch ein Teil der Arbeitsplätze wegfällt. Warten Sie doch einmal das Ergebnis ab. Wir werden sehen: Es werden nicht einfach Edeka-Märkte geschlossen, nur weil Märkte von Kaiser’s Tengelmann zum Unternehmen dazukommen. Insofern bin ich optimistisch.

(Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Und was, wenn nicht?)

Sie nehmen hier ständig Unterstellungen vor. Sie verbreiten letztendlich Angst unter den Beschäftigten und Angst in der Bevölkerung. Lassen Sie es doch endlich! Sie kommen doch so nicht weiter.

(Beifall bei der SPD – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wieder keine Erklärung!) –

Ja, gut. Die Erklärung wird es dann geben, wenn es zu dem Erhalt der Arbeitsplätze kommt, Herr Kollege. Ihr Antrag führt ja den Titel „Für mehr Transparenz und demokratische Kontrolle bei der Ministererlaubnis“. Da geht es letztendlich abstrakt um das Thema Ministererlaubnis. Sie versuchen die ganze Zeit, Ihr Anliegen an der jüngsten Ministererlaubnis und an der Person Sigmar Gabriel aufzuhängen. Dazu muss ich sagen – das wurde auch schon während der Reden deutlich –: Auch das Kartellamt hat keine Begründung für seine Entscheidung zu liefern. Insofern glaube ich, hat es schon seinen Grund, dass wir nicht öffentlich in Parlamenten über Unternehmen, über mögliche Insolvenzen, über mögliche Probleme, die in Unternehmen bestehen, debattieren. Vielmehr müssen Entscheidungen, auch Ausnahmeentscheidungen – mehr ist ja die Ministererlaubnis letztendlich nicht –, intern, etwa im Kartellamt, gefällt werden. Dem darf eine demokratische Debatte hier im Parlament nicht zuwiderlaufen. Ich möchte aber auch ein Argument entkräften, mit dem in der heutigen Debatte wieder ein völlig falscher Eindruck erweckt wurde; dabei ging es um die Frage der marktbeherrschenden Stellung. Es kommt durch die Fusion von Kaiser’s Tengelmann mit Edeka eben nicht zu einer marktbeherrschenden Stellung. Ganz im Gegenteil, meine Damen und Herren: Edeka hat derzeit bundesweit einen Martkanteil von 25,2 Prozent. Kaiser’s Tengelmann hat nur noch einen Marktanteil von 0,6 Prozent

(Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Das ist doch regional spezifisch!)

und ist deshalb in Diagrammen noch nicht einmal mehr mit einem Balken aufgeführt. Wer bei der Fusion in Summe von einer marktbeherrschenden Stellung redet, (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch regional spezifisch!) der hat wohl in der Grundschule in Mathe nicht aufgepasst und dem kann man es letztendlich dann auch nicht näherbringen. Insofern sollten Sie auch hier Ihre falschen Unterstellungen wirklich unterlassen. Ich komme aber gern noch auf weitere Punkte in Ihrem Antrag zu sprechen. Darin steht unter anderem: Der Entscheidungsprozess des Bundesministers für Wirtschaft und Energie zog sich über Monate und erzeugte erhebliche Unsicherheit für Unternehmen und Beschäftigte.

(Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In der Tat!)

Gleichzeitig sagen Sie auf Seite 2 in der Begründung Ihres Antrages, es sei „eine politische Abwägung, ob Gemeinwohlgründe im Einzelfall die wettbewerbsverzerrenden Folgen einer Fusion aufwiegen“, und die müsse ausführlich geprüft werden. Ja, meine Damen und Herren, die Tatsache, dass Herr Gabriel sich diese Zeit genommen hat, dass er mit allen Interessengruppen ausführlich gesprochen hat – mit den Gewerkschaften, mit den Arbeitnehmervertretungen, mit Kaiser’s Tengelmann, mit Edeka, mit denen, die tatsächlich dort das Sagen haben –, belegt doch gerade eindeutig, dass er sich klar und intensiv mit der Frage befasst hat und dass er es sich mit der Entscheidung nicht leicht gemacht hat.

(Beifall bei der SPD – Klaus Barthel [SPD]: Und dass es vor allen Dingen nicht kürzer wird, wenn das Parlament auch noch besucht wird!)

Hinsichtlich einer Diskussion über die Abwägung, die Sie auch auf der letzten Seite Ihrer Drucksache in der Begründung fordern, liegen die Argumente doch auf der Hand. Ich möchte sie hier auch noch einmal für die Allgemeinheit wiederholen und betonen, worum es bei der Fusion von Kaiser’s Tengelmann mit Edeka geht. Der Minister hat das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik entsprechende Auflagen erteilt und Bedingungen gestellt, nämlich dass 16 000 Beschäftigungsverhältnisse erhalten bleiben müssen. Nur dann darf fusioniert werden. Sie müssen aber nicht einfach nur erhalten bleiben, sondern müssen durch rechtssichere Tarifverträge und eine Kontrolle des Arbeitsplatzerhalts durch Gewerkschaften, wie es eben Herr Schlecht schon angesprochen hat, garantiert werden. Tarifvertragliche Regelungen müssen also zwischen Edeka und Verdi getroffen werden; diese müssen fünf Jahre gelten, und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen eine zusätzliche Zusage erhalten, dass nach diesen fünf Jahren noch einmal zwei Jahre lang keine betriebsbedingten Kündigungen ergehen dürfen. Das heißt sieben Jahre Rechtssicherheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kaiser’s Tengelmann. Ich glaube, dass es richtig und wichtig war, dass erstmals in der Geschichte ein Wirtschaftsminister diese sozialpolitischen Bedingungen in eine Ministererlaubnis mit aufgenommen hat. (Beifall bei der SPD) Wenn das für Sie kein Gemeinwohlargument ist und für Sie nicht höher wiegt als das Wettbewerbsrecht,

(Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist jetzt wieder eine Unterstellung!)

dann, muss ich sagen, kann ich Ihnen an dieser Stelle auch nicht helfen. Ich frage mich: Wo waren die Grünen als Antragsteller, als es um die Frage ging, bei Kaiser’s Tengelmann Arbeitsplätze zu sichern? Die Diskussion läuft ja nicht erst ein halbes Jahr. Die gibt es ja schon einige Jahre. Da hätte ich erwartet, dass Sie Vorschläge unterbreiten und nicht hinterher kommen und nörgeln, so wie Sie es auch 2006/2007 gemacht haben, als die letzten Ministererlaubnisse ergangen sind. Damals – daran möchte ich auch Herrn Heider noch einmal erinnern – war es der Wirtschaftsminister der CDU/CSU, nämlich Michael Glos, der hier entsprechende Ministererlaubnisse erteilt hat. Auch das möchte ich an dieser Stelle der Vollständigkeit halber noch einmal sagen. Nein, meine Damen und Herren, wir als SPD sind froh und zufrieden mit der Entscheidung unseres Ministers Sigmar Gabriel, dass hier 16 000 Menschen und ihre Angehörigen bzw. Familien weiterhin in sozial verantwortlichen, gut bezahlten und tariflich gebundenen Arbeitsverhältnissen bleiben. Dass Sie den Erhalt von Arbeitsplätzen falsch finden, das finden wir sehr traurig.