28 Feb 2016
Februar 28, 2016

Rede zur Vergabeordnung zu Protokoll gegeben

Neben der viel beachteten Rede zur EU-Richtlinie von Tabakerzeugnissen sollte SPD-Bundestagsabgeordneter Marcus Held in der letzten Sitzungswoche noch ein zweites Mal vor das Rednerpult im Deutschen Bundestag treten. Jedoch gab er diese Rede zu Protokoll. Die gesamte Rede gibt es hier als Service:

Sehr geehrter Herr Präsident,

sehr geehrte Damen und Herren,

heute behandeln wir abschließend die Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts.

Bereits Ende Dezember haben wir hier im Deutschen Bundestag das Vergaberecht beschlossen. Die weiteren parlamentarischen Beratungen zur Vergabeverordnung waren nötig, weil wir uns in der Koalition darauf verständigt haben, dass es zu der Verordnung einen Parlamentsvorbehalt geben soll. Deswegen gab es auch noch einmal eine öffentliche Anhörung, bei der alle Argumente von Seiten der Architektenverbände, Industrieverbände Sozialverbände und Umweltverbände ausgetauscht werden konnten.

Es kann nun keiner behaupten, dass die Modernisierung des Vergabegesetzes nicht gründlich vorgenommen wurde. Wir haben uns intensiv damit beschäftigt, viele Gespräche geführt und gründlich abgewogen. Meiner Meinung nach ist das Gesetz nicht nur äußerst gelungen, sondern es ist auch Vorbild und Anreiz für die Bundesländer, ebenfalls ihre Vergabegesetze zu modernisieren.

Die Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts regelt übersichtlich und leicht handhabbar die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen. Für Unternehmen ebenso wie für die öffentliche Hand und Kommunen wird es zukünftig einfacher und unbürokratischer werden, die für sie einschlägigen Vorschriften genau zu ermitteln und anzuwenden.

So hatten wir es vorgehabt, so haben wir es auch umgesetzt. Wir als SPD-Bundestagsfraktion haben unser Versprechen gehalten, das Vergaberecht anwenderfreundlicher, unbürokratischer und einfacher zu machen.

Besonders stolz bin ich darauf, dass wir im Gesetz, das im Dezember beschlossen wurde, den Personalübergang beim Schienenpersonennahverkehr sichergestellt haben.

Damit müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Sektor keine Angst mehr vor den Verlust ihres Arbeitsplatzes haben, nur weil ein neuer, möglicherweise privater Anbieter, eine Strecke übernimmt. Wir durchbrechen somit Sozialdumping durch diese wichtige neue Regelung im Vergaberecht.

Die Kriterien für Vergaben liegen uns durch Gesetz und Verordnung ohnehin sehr stark am Herzen.

Deshalb freuen wir uns allen Vergabestellen für die Zukunft ermöglicht zu haben, soziale und ökologische Aspekte zum Vergabekriterium machen zu können.

Und wer nach diesen Tatsachen immer noch der Meinung sein sollte, das neue Vergaberecht sei nicht sozial genug, dem möchte ich auf § 36 der heute zu beschließenden Verordnung hinweisen.

Denn hier kann künftig der öffentliche Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung das Unternehmen auffordern bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrages, die im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden sollen, nicht nur zu benennen, sondern auch das beabsichtige Unternehmen anzugeben.

Gleichsam ist es möglich, dass der Nachweis erbracht wird, dass dieser Unterauftragsnehmer auch die nötigen sozialen Kriterien erfüllt.

Wichtig war uns in der Diskussion des Weiteren, dass gerade soziale Dienstleistungen mit einem hohen Qualitätsniveau versehen werden können. Dies regelt in der Verordnung nun ganz explizit der § 65, in dem er öffentlichen Auftraggebern bereits verschiedene Vergabeverfahren ermöglicht, die zu einem viel engeren Kontakt zwischen Auftraggebern und dem künftigen Beauftragten führen.

Hier wollen wir in den kommenden Jahren ganz genau hinschauen und prüfen, ob gerade die großen Auftraggeber, die im Eigentum des Bundes stehen, diese Möglichkeiten der Qualitätssicherung auch nutzen.

Bevor ich zum Ende komme, möchte ich nun an die Länder appellieren, ihr jeweils geltendes Vergaberecht ebenfalls zu modernisieren und unseren Regelungen in Gesetz und Verordnung möglichst schnell anzupassen.

Nicht zuletzt deshalb, weil dies zu einer Vereinfachung für die Bieter und damit für die Wirtschaft wird.

Zum Schluss meiner Rede möchte ich mich noch bedanken: nicht nur meinen beiden Berichterstatterkolleginnen von der Union für die gute Zusammenarbeit, sondern auch den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bundeswirtschaftsministerium. Zu guter Letzt auch meinen Kolleginnen und Kollegen aus der SPD-Bundestagsfraktion für ihre Anregungen und unserem Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, der sich für diese mittelstandsfreundliche Modernisierung stark gemacht hat.

Herzlichen Dank!