Rede zu Protokoll – Top 33 – 30.03.2017
1. Les. Reg.-Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
heute behandeln wir in erster Lesung den Regierungs-Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes.
Lassen Sie mich dazu kurz ein paar Dinge vorweg nehmen.
Viele meiner Kolleginnen und Kollegen in der Fraktion wurden auf dieses Thema in ihren Wahlkreisen zuletzt angesprochen, weil viele, die diese Umsetzung betrifft, auch so schnell wie möglich Antworten wollen. Auch die Kolleginnen von der Union und auch mich haben eine Vielzahl von Stellungnahmen und Zuschriften seitens zahlreicher Verbände, aber auch vieler Versicherungsmaklerinnen und -makler erreicht. Viele erwecken in ihren Schreiben den Eindruck, dass es 5 vor 12 sei. Dazu möchte ich gerne sagen, dass mit der ersten Lesung heute nun auch das parlamentarische Verfahren beginnt, d.h. nach der Lesung heute werden wir uns im federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie, aber auch in den mitberatenden Ausschüssen für Verbraucherschutz und für Finanzen intensiv mit der Umsetzung der Richtlinie zu IDD beschäftigen. Dazu haben wir uns vorgenommen, dass wir diese Umsetzung noch vor der Sommerpause abschließen wollen und werden. Uns bleibt also in noch fünf verbleibenden Sitzungswochen die Zeit, uns vollumfänglich diesem Thema zu widmen.
Die IDD ist bis zum 23. Februar 2018 in nationales Recht umzusetzen. Erforderlich sind dazu Änderungen im Gewerberecht, im Versicherungsvertragsrecht und im Versicherungsaufsichtsrecht, die in einem Artikelgesetz zusammengeführt werden sollen.
Um was geht es bei dieser Richtlinie? Schlichtweg erst einmal um mehr Verbraucherschutz und um mehr Qualität. Dazu enthält diese Richtlinie Weiterbildungsverpflichtungen und Transparenzpflichten. Zugleich haben wir im Koalitionsvertrag aufgenommen, dass „wir die Einführung der Honorarberatung als Alternative zu einer Beratung auf Provisionsbasis für alle Finanzprodukte vorantreiben und hohe Anforderungen an die Qualität der Beratung festlegen“ werden.
Für mich besonders wichtig sind die Qualitätsmerkmale, die diese Richtlinie vorgibt. Dazu gehören, wie soeben angesprochen, die Weiterbildungsverpflichtungen. Hier wurde im Gesetzentwurf in § 34d, Absatz 9 neu aufgenommen, dass „die unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkenden Beschäftigten sich in einem Umfang von 15 Stunden je Kalenderjahr weiterbilden“ müssen. In einer Versicherungsvermittlerverordnung werden dann mögliche Inhalte der Weiterbildung, Arten der Weiterbildung, Nachweise etc. näher und praxisnah geregelt.
Auch der Punkt der Beratung ist in Bezug auf die Qualitätssteigerung im Versicherungsbetrieb ein unverzichtbarer Bestandteil dieses Gesetzentwurfs. So wird in §6 des Versicherungsvertragsgesetzes neu geregelt, dass es keine Ausnahmen von der Beratungspflicht geben soll, auch nicht, wenn ein Versicherungsabschluss über das Internet oder fernmündlich erfolgt. Es sei denn, der Versicherungsnehmer verzichtet darauf.
Ein weiterer Punkt im Gesetzentwurf, der viele Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler beschäftigt hat und weswegen meine Kolleginnen und ich auch angeschrieben wurden: Der Entwurf sieht vor, wie es auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, dem Kunden Honorarberatung einerseits und Versicherungsvermittlung auf Provisionsbasis andererseits als gleichwertige Alternativen anzubieten. Ein Mischmodell soll zukünftig ausgeschlossen werden.
Meine Damen und Herren, die uns erreichten Zuschriften werden wir innerhalb der Koalition prüfen und in unsere Beratungen einfließen lassen. Ich freue mich auf die vor uns stehende Zusammenarbeit in der Koalition zu diesem Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren, insbesondere mit meinen beiden Unionskolleginnen Frau Grotelüschen und Frau Lanzinger, und bin guter Dinge, dass wir ein für alle Seiten anständiges und annehmbares Gesetz hinbekommen werden.
Herzlichen Dank!
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Deutscher Bundestag
Marcus Held
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