BERLIN – „Pflege ist ein Thema, dass jeden Menschen etwas angeht“, sagt Bundestagsabgeordneter Marcus Held (SPD) mit Blick auf das jüngst im Deutschen Bundestag beschlossene Pflegestärkungsgesetz II (PSG II), das der Rheinhesse bei der Abstimmung mit seinem Votum unterstützt hat. Mit der Verabschiedung des PSG II knüpfe die Politik an das bereits zu Jahresbeginn verabschiedete PSG I an und sorge für „eine schon lange überfällige, fachliche Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, die die Situation von Pflegekräften, Pflegebedürftigen und ihren Angehören spürbar verbessert“, so Held. Die wichtigste Neuerung im PSG II sei laut dem SPD-Politiker der Grundsatz, dass alle Pflegebedürftigen künftig gleichberechtigten Zugang zur Pflegeversicherungen haben, unabhängig davon ob sie unter körperlich oder psychisch/geistig bedingten Einschränkungen leiden. „Das ist eine kleine Revolution in unserem Gesundheitssystem“, unterstreicht Held, der die Forderung nach einem gleichberechtigen Zugang aus zahlreichen Vor-Ort-Gesprächen mit Pflegeeinrichtungen in Rheinhessen nach Berlin weitertrug.

In der Praxis geht mit dieser Neuregelung die Abschaffung der bisherigen Pflegestufen einher. Stattdessen werden fünf Pflegegrade eingeführt. Bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit werden die noch vorhandenen Fähigkeiten ebenso wie deren Beeinträchtigungen sowie der Grad der Selbständigkeit erfasst. All diese Faktoren haben nun Einfluss auf den Pflegegrad. Darüber hinaus erweitert das PSG II die Leistungen für pflegerische Betreuungsmaßnahmen zur Bewältigung und Gestaltung des Lebens im häuslichen Umfeld.

„Diese werden jetzt als Regelleistungen der Pflegeversicherung eingeführt und flankieren somit die köperbezogenen Maßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung“

, erläutert Held.  Weiterhin gibt es auch für stationäre Pflegeeinrichtungen Verbesserungen zu vermelden. Ab dem Jahr 2017 gilt nämlich in jeder vollstationären Pflegeeinrichtung ein einheitlicher pflegebedingter Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5. „Dieser Eigenanteil wird nichtmehr steigen, wenn jemand in seiner Pflegeeinrichtung in einen höheren Pflegegrad eingestuft werden muss“, vermeldet Held. Jeder versicherte Pflegebedürftige in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungenerhält dort außerdem den Anspruch auf zusätzliche Betreuungsangebote. Die Finanzierung erfolgt wie bisher vollständig durch die soziale Pflegeversicherung.

Mit Blick auf die Pflegeversicherung gibt es weitere Neuerungen: So wird diese künftig für mehr pflegende Angehörige Rentenbeiträge einrichten. Die Höhe des Beitrags hängt davon ab, in welchem Umfang die Leistungen erbracht werden und in welchen Pflegegrad der Pflegebedürftige eingestuft ist. Gleichzeitig kommt es zu einer Verbesserung der Arbeitslosen- und der Unfallversicherung der Pflegenden innerhalb der Familie. „Wer seinen Beruf oder den Bezug von Arbeitslosengeld unterbricht, um für einen Angehörigen da zu sein, der behält seine Ansprüche gegenüber der Arbeitslosenversicherung“, so Held, der zufrieden bilanziert: „Jemand, der schon vorher von der Pflegeversicherung Leistungen erhalten hat, wird künftig definitiv nicht schlechter gestellt. Ganz im Gegenteil: Viele Menschen erhalten mehr Leistungen und müssen weniger zuzahlen als bisher – und das ist auch gut so.“