WORMS/BERLIN Mit seinem Engagement für die finanzielle Entlastung von Hebammen und der Stärkung deren Rechte durch den Bund gelang der SPD-Bundestagsabgeordnete Marcus Held jetzt an neue Informationen aus dem CDU-geführten Bundesgesundheitsministerium. Held hatte auf die Bewertung des Schiedsspruchs im Streit zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und dem Deutschen Hebammenverband (BDH) von Ende September durch die Bundesregierung angefragt. Ebenso bat Held um Auskunft, welche Maßnahmen seitens des Bundes ergriffen würden, um zu gewährleisten, dass Frauen auch zukünftig das Recht haben, frei den Ort der Geburt wählen zu können. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Az: C-507/12) hatte dieses Recht gestärkt, der Schiedsspruch es jedoch aus Sicht der Hebammen zum Teil begrenzt.

„Um die Hebammen kurzfristig finanziell zu entlasten, wurden mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV – FQWG) im letzten Jahr die Regelungen zur Hebammenvergütung weiterentwickelt. Damit wurden die gesetzlichen Grundlagen verbessert, um eine finanzielle Überforderung von Hebammen durch steigende Versicherungsprämien zu vermeiden“

, zitiert Held Ingrid Fischbach MdB, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, die sich auf die vertragliche Regelung zur Versorgung mit Hebammenhilfe, einschließlich der Anforderungen an die Qualität der Hilfe sowie die Vergütung der Hebammenleistungen auf § 134a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) bezieht. „Zum Inhalt der Entscheidung liegen derzeit lediglich Pressemitteilungen des GKV-Spitzenverbandes und der Hebammenverbände vor, die die Schiedsstellenentscheidung unterschiedlich bewerten. Eine schriftliche Entscheidung einschließlich Begründung und Bekanntgabe der Entscheidung steht noch aus. Vor diesem Hintergrund kann derzeit keine Aussage über etwaige aus dem Schiedsspruch zu ziehende Konsequenzen gemacht werden“, so Held weiter aus dem Antwortschreiben Fischbachs.

Gegenstand des Schiedsverfahrens waren Fragen der Qualitätssicherung bei außerklinischen Geburten, eine Anpassung der Leistungsvergütung im Hinblick auf die zum 1. Juli 2015 erfolgten Erhöhungen der Prämien zur Berufshaftpflichtversicherung. Ebenso beinhaltet es die Umsetzung des mit dem GKV-FQWG neu geregelten Sicherstellungszuschlags, den Hebammen erhalten sollen, wenn sie die notwendigen Qualitätsanforderungen erfüllen und ihre wirtschaftlichen Interessen wegen zu geringer Geburtenzahlen bei der Vergütung von Hebammenleistungen nicht ausreichend berücksichtigt sind. „Die schriftliche Entscheidung einschließlich Begründung und Bekanntgabe der Entscheidung liegt der Bundesregierung nicht vor, so dass eine abschließende Bewertung noch nicht vorgenommen werden kann. Die Bundesregierung wird auch künftig das ihr Möglichstes tun, um werdenden Müttern die Wahlfreiheit des Geburtsortes zu gewährleisten“, heißt es in dem Schreiben abschließend. Auch Held versichert, dass er sich weiterhin für die Hebammen einsetzen wird.