ALBIG – Was hat man sich unter einer Weingutshochzeit vorzustellen? Diese Frage beschäftigte zuletzt auch den SPD-Bundestagsabgeordneten Marcus Held während seines Besuchs des Weinguts Jung & Knobloch in Albig. Dort traf sich der Bundespolitiker mit dem Winzerehepaar Melanie und Tobias Jung, die erklärten, was es mit einer Weingutshochzeit und der damit verbundenen Besonderheit ihres Weinguts auf sich hat: „Vor 15 Jahren bestand der heutige Weingutbetrieb noch aus vier Weingütern, ehe die ‚Hochzeit‘ stattfand. Wir haben die Belegschaft mit richtigen Hochzeitsgewändern überrascht und mit allen zusammen ein großes Fest gefeiert.“

Mit Blick auf den Anlass des Besuchs, nämlich der Auszeichnung des Weinguts als „Ausbildungsbetrieb des Jahres“ für das vorbildliche Engagement für den beruflichen Nachwuchs vom Deutschen Bauernverband (DBV), entgegnete Held:

„Diese ‚Ehe‘ hat sich ja offensichtlich mehr als gelohnt!“

Das Weingut erhielt den Preis, da es sowohl leistungsstarken wie auch leistungsschwächeren jungen Menschen eine hervorragende Ausbildung ermöglicht. Mit großer Überzeugung und hohem persönlichen Engagement bildet das Weingut Jung & Knobloch seit 39 Jahren Winzer und Landwirte aus. Aber auch über den Betrieb hinaus leisten Melanie und Tobias Jung einen wertvollen Beitrag zur Öffentlichkeitsarbeit. So werden Kindergartengruppen und Schulklassen zur Traubenlese eingeladen.

Beim Rundgang durch den Betrieb wird eine weitere Besonderheit offenbar: „Rießling ist nicht nur unser Standbein, wie bei so vielen rheinhessischen Winzern“, erklärt Tobias Jung. Von den 26 Rebsorten des Weinguts liegt der Weißweinanteil bei 63 Prozent gegenüber 37 Prozent Rotwein. Ebenso vielfältig wie die Rebsorten sind auch die Absatzmärkte des Albiger Betriebes:  50 % des Weins geht an den Fachhandel in ganz Deutschland, 30 % geht direkt an Endkunden und 10 % wird in Hofläden verkauft. Zu den Absatzmärkten gehört neben den USA und Übersee, seit neuestem auch China. „Das Weingut Jung und Knobloch hat sich als feste Größe auf dem nationalen und internationalen Markt etabliert und ist eines von vielen Aushängeschildern Rheinhessens, was unser bekanntestes Kulturgut angeht“, lobt Held.

Aktuell bereitet allerdings eine Landesverordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften den Winzern Sorgen. Diese sieht vor, dass für Müller-Thurgau, Riesling und Silvaner bis 73° Oechsle und für alle übrigen Rebsorten bis 76° Oechsle die Auszeichnung von Einzellagen verboten wird. Damit ist für einen Großteil der rheinhessischen Winzer eine Auszeichnung mit Einzel- oder Katasterlagen nicht mehr möglich, schildert Tobias Jung.. Die Winzer sind sich einig: Die Änderung ist massiv geschäftsschädigend und entbehrt jeder Grundlage. Marcus Held hat deshalb einen Brief mit der Bitte um Information zu der Änderung an das entsprechende Ministerium gesendet. „Denn die Angabe der Reblage ist etwas, was den deutschen Wein auszeichnet“, unterstreicht der Abgeordnete abschließend.