Auch bei einem Albiger Weingut gab es hinsichtlich der neuen Richtlinie Klärungsbedarf

RHEINHESSEN – „Je enger die Herkunft, desto höher die Qualität“ lautet die Devise, mit der, durch eine Erhöhung der Mindestmostgewichte, die Einzellagen im Weinanbau noch stärker an Profil gewinnen sollen. Damit stehen für die Vermarktung der edlen Tropfen zum einen etwas höhere Hürden, aber auch noch größere Chancen zur Schöpfung von Alleinstellungsmerkmalen für Weinbautreibende an.

Nachdem sich mehrere Winzer und Weinbaubetriebe aus seinem Wahlkreis mit einem hohen Maß an Erklärungs- und Informationsbedarf bezüglich der neuen Richtlinien an ihn gewandt haben, konnte sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Marcus Held jetzt über eine prompte Antwort von Ulrike Höfken, Landesministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten, freuen. „Laut Aussage der Landesministerin beschreibe der seit 1971 eingebürgerte Begriff vom Deutschen Prädikatswein nicht mehr ausreichend die `Qualitätspyramide´. Die steigende Bedeutung der Rotweinherstellung in ganz Rheinland-Pfalz oder der Verlust der restsüßen Weine in der Verbrauchergunst seien Anzeichen hierfür. Stattdessen werde, entsprechend internationaler Gepflogenheiten, die Qualität sehr viel stärker an die Herkunft gekoppelt“ zitiert Held aus dem persönlichen Schreiben der Ministerin. In diesem Zusammenhang lobt Held den mit Verbänden und Politik erreichten Konsens auf Landesebene, denn der rheinland-pfälzische Landtag hatte, mit der Zustimmung aller Fraktionen, die Messlatte für Anforderungen an die Verwendung von Einzel- und Katasterlagen in einem einstimmig angenommenen Antrag vom Juli 2013 (Drucksache 16/2553) noch höher hängen wollen.

„Durch den Konsens wurde eine Verknüpfung der Einzellagen sowie die Eintragung neuer Katasterlagen mit dem Mindestmostgewicht für das Prädikat `Kabinett´ erreicht. Das freut mich umso mehr zum Wohle unserer rheinhessischen Winzer, als dass beim Ländervergleich mit Baden etwa, festzustellen ist, dass dort von vornherein höhere Mindestmostgewichte für die Herstellung von Qualitätswein gelten“

, so Held, der auch im europäische Vergleich die höheren Anforderungen an das Mindestmostgewicht für geschützte Ursprungsbezeichnungen zu bedenken gibt.

„Die Weinbaubetriebe müssen zukünftig noch mehr darauf achten, bei welchen Weinen ihnen die Verwendung der Einzellage oder Katasterlage so wichtig ist, dass sie durch gezielte weinbauliche Maßnahmen das höhere Mindestmostgewicht erreichen“, zitiert Held Höfken, die ebenfalls der Ansicht ist, dass die Verwendung des Namens des Anbaugebiets oder die ebenso denkbare Verwendung des Gemeinde- oder Städtenamens bei Weinen aus der entsprechenden Gemarkung „attraktive Weinbezeichnungen“ darstellen.