Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zeigt: Das System der Sanktionen im Rahmen der derzeitigen Hartz-IV-Gesetzgebung ist zum Teil weder zeitgemäß noch bewegt es sich in einem zulässigen rechtlichen Rahmen. Sinnlose, unwürdige und besonders harte Sanktionen in der Grundsicherung sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Recht, auf Augenhöhe und mit Respekt behandelt zu werden gilt auch für Menschen, die auf staatliche Hilfen angewiesen sind. Das Motto muss lauten: Unterstützung und Ermutigung statt Demütigung und Schüren von Ängsten.
Es gilt: Mitwirkungspflichten müssen selbstverständlich verlangt werden und Sanktionen dürfen verhängt werden, aber nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit. Laut Arbeitsminister Hubertus Heil soll hierfür bereits im Januar ein entsprechender Gesetzentwurf vorliegen, der das Urteil umsetzt. Hin zu einer Sozialgesetzgebung auf partnerschaftlicher Basis, hin zu einem Miteinander, statt einem Gegeneinander. Bei alledem darf jedoch nie vergessen werden: Das Ziel ist es, Menschen in Arbeit zu bringen und Arbeit muss sich lohnen! Das bedeutet: Jemand der arbeitet sollte immer besser gestellt sein, als jemand, der nicht arbeitet. Deshalb ist es nach wie vor von entscheidender Bedeutung, dass der Mindestlohn in Deutschland regelmäßig angepasst wird, damit auch Menschen, die einer gering vergüteten Arbeitet nachgehen, von dieser Leben können.