BERLIN – Aufgrund einer EU-Neuregelung hat der Deutsche Bundestag die Fläche für Neuanpflanzungen im Weinanbau begrenzt. „Konkret sieht das neue Gesetz eine Begrenzung von 0,3 Prozent der Anbaufläche pro Jahr vor. Das entspricht 300 Hektar zusätzlicher Fläche“, sagt Bundestagsabgeordneter Marcus Held und wertet dies als „eindeutigen Erfolg für unsere durch den Weinanbau geprägte Region Rheinhessen.“.. weiterlesen →