BERLIN – Aufgrund einer EU-Neuregelung hat der Deutsche Bundestag die Fläche für Neuanpflanzungen im Weinanbau begrenzt. „Konkret sieht das neue Gesetz eine Begrenzung von 0,3 Prozent der Anbaufläche pro Jahr vor. Das entspricht 300 Hektar zusätzlicher Fläche“, sagt Bundestagsabgeordneter Marcus Held und wertet dies als „eindeutigen Erfolg für unsere durch den Weinanbau geprägte Region Rheinhessen.“ Ursprünglich war eine Begrenzung auf 0,5 Prozent vorgesehen, jedoch sprachen sich die Mitglieder des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft einstimmig für eine Begrenzung von 0,3 Prozent aus. „Aus rheinland-pfälzischer Sicht hätten wir gerne 0,1 Prozent umgesetzt, was aber leider aufgrund der Stimmungslage in der Mehrheit der anderen Bundesländer nicht durchzusetzen war“, erklärt Held.

  „Das ist ein gutes Signal für Rheinland-Pfalz und Rheinhessen“

, schließt sich Held der Meinung von Gustav Herzog, weinbaupolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, an. Kleine Anbauländer forderten eine größere Ausweitung der Fläche. Rheinland-Pfalz setzt aber auf Qualität anstatt auf Masse. Seit Beginn der parlamentarischen Debatte hatte sich die SPD um Gustav Herzog dafür eingesetzt, einen Kompromiss zwischen den Ländern zu finden. „Der wurde erreicht. Für die großen Weinanbauländer wie Rheinland-Pfalz haben wir den Flächenzuwachs stark begrenzt. Durch eine Sonderregelung können auch die kleinen Anbauländer vorab jeweils eine Fläche von fünf Hektar für Neuanpflanzungen genehmigen. Das ist ein guter Kompromiss für alle Winzer in Deutschland“, urteilt Herzog, der ebenso wie Held die Unterstützung von wichtigsten Weinanbauländern sowie dem Deutschen Weinbau Verband (DWV) hat.

Im Antrag vorgesehen ist darüber hinaus eine Priorisierung der Steillagen, auch um einzigartige Kulturlandschaften wie beispielsweise an der Mosel zu erhalten. Zudem soll es Änderungen im Genehmigungsverfahren für Neuanpflanzungen geben. Winzer stellen nun nur noch einen Antrag bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und nicht wie zunächst vorgesehen noch zusätzlich bei der zuständigen Landesbehörde. Um Anfang 2017 auf empirischer Grundlage weiter über eine Begrenzung entscheiden zu können, fordert die SPD von der Bundesregierung einen Bericht über die Auswirkungen der Wieder-und Neuanpflanzungen auf den deutschen Weinbau.