28 Mrz 2017
März 28, 2017

Bundesreform zur Arzneimittelversorgung

Als „wegweisend“ bezeichnet der SPD-Bundestagsabgeordnete Marcus Held die jüngste Bundesreform zur Arzneimittelversorgung, das sogenannte Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz, von Anfang März. Unter vielen Neuerungen betont Held vor allem die Regelungen zu Lieferengpässen, Apotheken-Honoraren, Verbot von Ausschreibungen und Regelungen zu Antibiotika sowie die strikte Ablehnung von Geheimpreisen durch die SPD.

„Ich bin sehr froh, dass wir uns gegenüber der ablehnenden Haltung der Pharmahersteller, eine öffentliche Listung ihrer Preise zu verhindern, am Ende durchgesetzt haben – Zum Wohle der Menschen und für eine öffentliche und transparente Debatte über Medikamentenpreise in Deutschland“, zeigt sich Held mehr als zufrieden mit der aktuellen Entwicklung, die auch ganz konkrete Auswirkungen auf die Menschen in der Region hat. Um etwa sogenannten Lieferengpässen vorzubeugen, würden die Pharmahersteller verpflichtet, die Krankenhäuser umgehend über einen dem Pharmaunternehmen bekannten Lieferengpass eines Medikaments zu informieren. Die Krankenhäuser dürfen Medikamente zukünftig in angemessenem Umfang vorrätig halten, um bei Engpässen vorbereitet zu sein. Zusätzlich erhalten die Krankenhausapotheken das Recht, Medikamente, die nicht mehr geliefert werden können, auch im Ausland einzukaufen, um die Versorgung sicherzustellen. „Als wirklich historisch darf das Verbot von Ausschreibungen bei Impfstoffen und Zytostatika (Medikamente zur Krebsbehandlung, Anm.d.Red.) bezeichnet werden. Durch Ausschreibungen in der Vergangenheit kamen immer nur bestimmte Hersteller zum Zug. Das hat jetzt ein Ende. In beiden Bereichen hat sich gezeigt, dass Ausschreibungen nicht immer das Mittel der Wahl sind, wenn es darum geht, die Versorgung sicherzustellen“, berichtet Held.  Insbesondere beim Thema „Antibiotika“ wurde die Tatsache der Resistenz in die Gesetzesreform miteinbezogen. „Durch den vermehrten Einsatz von Antibiotika nehmen Resistenzen immer mehr zu. Gleichzeitig stockt die Forschung für neue Antibiotika, was gemeinsam zu ernsthaften Behandlungsproblemen führen kann. Wir haben daher die Antibiotikaversorgung verbessert. Werden neue Antibiotika auf den Markt gebracht, muss bei der Bewertung des Zusatznutzens die Resistenzsituation berücksichtigt werden“, zitiert Held die Hintergründe aus einem gemeinsamen Schreiben von Hilde Mattheis, der gesundheitspolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion und Martina Stamm-Fibich, der Berichterstatterin für Arzneimittel der SPD-Bundestagsfraktion.

„Mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz sind uns wichtige Verbesserungen für die Arzneimittelversorgung in Deutschland gelungen. Wir haben die Verschiebung des Gleichgewichts zwischen Pharma und Krankenkassen bei der Preisfindung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verhindert“, zieht Held sein Fazit.