BERLIN – Die teilweise Beitragsentlastung für Betriebsrentner ist durch die Bundesregierung nun endlich auf den Weg gebracht. Demzufolge dürfen die Empfänger, ab Jahresbeginn 2020, mit einem Freibetrag von 159,25 Euro monatlich auf Auszahlungen rechnen. „Für mich ist dies eine sehr erfreuliche Antwort auf eine entsprechende Anfrage an das Bundesgesundheitsministerium. Es bedeutet einen gemeinsamen Schritt, hin zu mehr Gerechtigkeit, indem bei den (nach wie vor ungerechterweise) doppelt besteuerten Betriebsrenten ein Freibetrag eingerichtet wird“, so der Bundestagsabgeordnete Marcus Held. Hintergrund ist die sogenannte Doppelbelastung, wegen der sich viele Bürgerinnen und Bürger an den Abgeordneten gewandt hatten. Gemäß eines Beschlusses aus dem Jahre 2003 müssen seither gesetzlich versicherte Betriebsrentner auf Auszahlungen den vollen Krankenversicherungsbeitrag bezahlen, also sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil. Einmalige Kapitalauszahlungen werden rechnerisch auf zehn Jahre verteilt. Betriebsrenten bis zu 155,75 blieben zwar auch bisher verschont, ab dieser Grenze wurden aber auf die volle Zahlung Beiträge erhoben. Der neue Freibetrag bedeutet nun zusätzlich, dass Betriebsrenten von bis zu 318 Euro monatlich nur höchstens mit dem halben Krankenversicherungsbeitrag belastet werden. Dies betrifft laut Gesundheitsministerium 60 Prozent der Betriebsrentner.„Ebenfalls in der Antwort auf meine Frage an das Gesundheitsministerium wurde bestätigt, dass die Praxis der Doppelversteuerung ein Hindernis für den Auf- und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung darstellt. Klar ist aber auch: Es bleibt nach wie vor immens wichtig privat und/oder betrieblich für das Alter vorzusorgen“, betont Held. Die Kosten der Neuregelung betragen laut Bundesregierung 1,2 Milliarden Euro jährlich. 2020 soll dies vollständig und in den beiden Folgejahren teilweise aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds der gesetzlichen Kassen finanziert werden, die für diesen Zweck abgesenkt wird. Danach erfolgt die Finanzierung aus den Kassenbeiträgen.